Die Schulung erfolgt im Rahmen der Vorgaben der Gesetzlichen Unfallversicherung GUV-I 8624      „Ausbildung- Arbeiten mit der Motorsäge“

Modul 1 und 2 mit der Zusatzausbildung Fällen- und Aufarbeiten von Schwachholz bis BHD 40 cm.


Die Ausbildung erfolgt am Freitag, den 06.12.2013 ab 17.00 Uhr theoretisch im Schulungsraum und nach Absprache praktisch im Wald.

 

Die Gebühren betragen 69,00€ pro Teilnehmer und sind bis zum Kursbeginn zu entrichten.

 

 

Teilnahmevoraussetzung:

Mindestalter 18 Jahre

Persönliche Schutzausrüstung

(Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage, Arbeitshandschuhe aus Leder)

Eine eigene Motorsäge wird nicht vorausgesetzt.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Ausbildung.